Wie der Staat foerdert, um Renten zu sichern

Februar 11th, 2011   •   No Comments   

Altersvorsorge, ja, nur wie? Es geht um die Sicherung des Lebensunterhalts und es geht um den Lebensstandard nach dem Berufsleben. Weil eine ausreichende Rente in Deutschland keine Selbstverständlichkeit mehr ist, nehmen Millionen Menschen in der Bundesrepublik heute einen Großteil ihrer Vorsorge selber in die Hand. Die meisten entscheiden sich dabei für die private Rentenversicherung mit Riester-Förderung.

Über 13 Millionen abgeschlossene Riester-Renten

Die Unsicherheit wächst, denn die gesetzliche Rente droht immer weiter zu sinken. Weil in Deutschland die Zahl der Rentner stetig steigt und es gleichzeitig immer weniger Menschen gibt, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollen private Modelle die Folgen des demografischen Ungleichgewichts auffangen. Populärste Form für die zusätzliche Altersvorsorge ist bei den Deutschen die private Rentenversicherung nach Ex-Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester.

Die Riester-Rente wird staatlich gefördert. Wer eine Riester-Rente abschließt, zahlt monatlich Versicherungsbeiträge, die im Alter als Rente ausgezahlt und vom Staat bezuschusst werden. In der Steuererklärung können diese Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Selbständige können – mit Ausnahme einiger freiberuflichen Selbständigen, die sozialversicherungspflichtig sind – keine Riester-Rente abschließen. Verwurzelt ist die Förderung im Altersvermögensgesetz (AVmg) und wird in den §§ 10a, 79 ff. des Einkommensteuergesetzes geregelt. Die Riester-Rente gehört zu den drei Schichten der Altersvorsorge, die sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge zusammensetzen.

Damit der Staat eine Rentenversicherung nach Riester fördert, muss ein Vertrag gesetzlich fixierte Voraussetzungen erfüllen. So muss die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren. Bei Tod des Versicherten vor Ende der vereinbarten Garantiezeit kann der Ehepartner die Rente weiter beziehen. Außerdem müssen zur Anschaffung oder Herstellung von Wohneigentum für die Altersvorsorge bis zu 100 Prozent des angesparten Kapitals entnommen werden können. Das angesparte Kapital muss bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt bleiben. Der Vertrag muss außerdem auch die Möglichkeit einräumen, Kapital auf einen anderen Tarif oder auf einen anderen Anbieter zu übertragen. Allgemein muss das Guthaben im Riester-Sparkonto während der Ansparphase pfändungssicher sein, etwa im Falle von Hartz IV.

Klassische Riester-Rente, Fonds und Wohn-Riester

Wer staatlich gefördert mit der Riester-Rente vorsorgen möchte, kann das in verschiedener Form tun. Die klassische Riester-Rente bietet dem Versicherten eine garantierte und lebenslange Rente ab Beginn des Rentenalters, ähnlich wie Banksparpläne mit Riester-Förderung. Fondsgebundene Riester-Tarife bergen mehr Risiken, bieten aber auch höhere Reingewinne in der Auszahlungsphase. Wer im Alter auf ein mietfreies Eigenheim zurückgreifen möchte, kann mit dem sog. Wohn-Riester-Modell Beiträge und staatlichen Zulagen direkt in die Tilgung eines Darlehensvertrags investieren. So mindert sich zum Beispiel die Zinsbelastung eines Bauherren und der Riester-Versicherte wird schneller schuldenfrei.

Hintergrund

Als die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2000 / 2001 reformiert wurde, sank das durchschnittliche Nettorentenniveau von 70 Prozent auf 67 Prozent. Man ging dabei von einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat. Seine Rente wurde – ungeachtet steigender Lebenshaltungskosten – mit diesem Schritt drastisch gekürzt. Der Vorschlag von Walter Riester, eine staatlich geförderte, private Rentenversicherung gesetzlich zu ermöglichen, wurde umgesetzt. Nach mehreren Reformierungen entstand die Riester-Rente in ihrer heutigen Form.

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