Altersvorsorge in Deutschland besteht aus drei Schichten. Man spricht auch von den drei Säulen, von denen die Vorsorge für das Alter gestützt wird. Die erste Schicht der Altersvorsorge bildet die Basisversorgung mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Seit dem Jahre 2005 zählt zu der Basisversorgung auch die neu geschaffene Rürup-Rente (Basisrente). Beiträge in die Rürup-Rente werden staatlich gefördert. Die Einzahlungen wirken als Sonderabzug außerdem direkt steuermindernd.
Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine weitere Säule der allgemeinen Altersvorsorge dar. Sie ist im Betriebsrentengesetz (Betr.AVG) geregelt. Dabei wird die betriebliche Altersvorsorge als steuerbegünstigtes Modell der Unterstützungskasse, als Direktzusage, geförderte Dirketversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond vom Arbeitgeber angeboten. Beiträge zu betrieblichen Altersvorsorge sind durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse sehr rentabel. Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung dient der Sicherung seiner Altersvorsorge.
Zur privaten Altersvorsorge zählt zum Beispiel die staatlich geförderte Riester-Rente. Sie ist eine Zusatzversorgung. Die Riester-Rente wird über steuerliche Begünstigungen und staatliche Zulagen gefördert. Arbeitnehmer können über diverse Kapitalanlage- und Vorsorgeprodukte zusätzlich in die Altersvorsorge investieren. Die klassische Kapitallebensversicherung gehört genau wie die private Rentenversicherung und Fondssparpläne zu Anlagepdodukten, die für den mittelfristigen Vermögensaufbau oder für die Altersvorsorge genutzt werden können.
In die Planung für die private Vorsorge sollte auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Die Leistung der Versicherung ist eine Rente im Falle von von Berufsunfähigkeit. Sie wird als eine Art Ersatz-Gehalt ausbezahlt, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht weitger ausüben kann. Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) ist vom Gesetzgeber her eingeschränkt. Weil im Falle einer Berufsunfähigkeit lediglich die stark begrenzten staatlichen Leistungen der gesetzlichen Absicherung ausgezahlt werden, sollte heute eine private Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der generellen Altersvorsorge abgeschlossen werden.